Den Mitgliedern des Heimatbundes sowie den Leserinnen und Lesern der »Schwäbischen Heimat« ist es schon bekannt: Der Schwäbische Heimatbund sieht es als eine seiner wichtigsten Aufgaben und zugleich Herausforderungen an, den Heimatbegriff – im Grunde genommen Heimat in ihrer Gesamtheit – gegen die Vereinnahmung durch die mehr und mehr aufkommenden Extreme unserer Gesellschaft zu verteidigen und zu schützen. Zum Naturschutz und Denkmalschutz gesellt sich nun auch der Demokratieschutz.

Dabei geht es gar nicht in erster Linie um einzelne Parteien und Bewegungen – vornehmlich im rechten Lager, aber nicht nur dort –, sondern um fatale Tendenzen in Europa, in Deutschland und eben auch in Baden-Württemberg, das vermeintlich Fremde und Andersartige abzulehnen und auszugrenzen.
Mit einem prägnanten Faltblatt setzen wir nun im Frühjahr 2026 unsere Bemühungen fort, Heimat – unsere Heimat – in all ihrer Vielseitigkeit und Vielgestaltigkeit vor dem Zugriff durch gesellschaftliche Extreme zu bewahren. Dieses Faltblatt ist der Startschuss für eine Kampagne pro Heimat, aber gegen Ausgrenzung. Es soll eine Kampagne werden gemeinsam mit weiteren gesellschaftlichen Kräften im Land aus der Politik, der Kultur, dem Sport und der Kirchen.
In der Ausgabe 2024|1 der »Schwäbischen Heimat« sowie auf der Homepage des Vereins haben sich Vorstand, Geschäftsführung und Redaktionsleitung der Zeitschrift bereits vor einiger Zeit für einen offenen und demokratischen Heimatbegriff, für eine bunte und weltoffene und verständnisvolle Gesellschaft ausgesprochen. Im Mitgliederbrief des Vorsitzenden Felchle zu Jahresbeginn 2025 und 2026 wurde signalisiert, dass wir uns an die Spitze einer Bewegung setzen wollen und werden, die eine Heimat mit Zukunft ohne Rückwärtsgewandtheit propagiert – eine Heimat, in der Begriffe wie »Zusammenhalt«, »Achtung« oder »Teilhabe« sowie die Bereitschaft, sich mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen, als wesentliche Faktoren anerkannt werden.
Als Grundlage dient die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Pflichten und Rechte formuliert, die für alle Menschen gelten, die an der Entwicklung unseres Landes mitwirken wollen. Wir betrachten es als die Aufgabe und Pflicht eines großen Heimatvereins, eine solche Position einzunehmen, ohne belehren zu wollen.
Das Faltblatt wird der August-Ausgabe 2026|3 der »Schwäbischen Heimat« beigelegt. Es kann hier heruntergeladen werden. Falls Sie gedruckte Exemplare benötigen, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.
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