Oper Stuttgart: Symbolbild zur Sanierung

Offener Brief zur Sanierung des Stuttgarter Operngebäudes

An die Vorsitzende des Verwaltungsrats der württembergischen Staatstheater
Frau Ministerin Petra Olschowski
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Königstraße 46
70173 Stuttgart

14.04.2026

Offener Brief zur Sanierung des Stuttgarter Operngebäudes

Sehr geehrte Frau Ministerin,

der Verwaltungsrat der württembergischen Staatstheater wird in seiner nächsten Sitzung weitreichende Entscheidungen zur Sanierung der Stuttgarter Oper treffen.

Nicht allein wegen der desolaten Finanzlage insbesondere der Stadt Stuttgart, sondern zur Bewahrung der historischen Substanz des Littmann Baus bittet der Schwäbische Heimatbund, in dieser Sitzung den Beschluss zu fassen, auf den Anbau einer Kreuzbühne zu verzichten.

Hierfür sprechen im Wesentlichen vier Gründe:

  1. Die hohen statisch-konstruktiven Risiken eines Eingriffs in den Bestand.
  2. Die dadurch unkalkulierbaren Zusatzkosten, die einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen können.
  3. Die bei einem Verzicht auf die Kreuzbühne wesentlich geringere Bauzeit.
  4. Die angesichts moderner Bühnentechnik verzichtbare Funktion einer Kreuzbühne der geplanten Art.

Zu 1.) Schon Max Littmann beschreibt den Baugrund des Opernhauses im ehemaligen Nesenbachbett als problematisch. Aufgrund der lokalen Untergrundverhältnisse wirkt jede nachträgliche Gründung und jedes Versetzen von Außenwänden nicht lokal, sondern systemisch auf das gesamte Bauwerk. Lastpfade, Setzungsverhalten und das statische Gleichgewicht des Gesamtbauwerks werden zwangsläufig verändert. Jegliche Eingriffe in Gründungszonen sind Prozesse, die weder zuverlässig prognostizierbar noch nachträglich beherrschbar sind und eine Kettenreaktion aus Setzungen und Rissbildungen auslösen können.

Ferner müssen die weiteren Konsequenzen des Anbaus einer Kreuzbühne berücksichtigt werden. Die Decken und Dächer einschließlich des Seitenrisalits, Seitenflügel Nord und Bühnenraum müssen abgebrochen werden. Das Operngebäude würde sich in einem Zustand zeigen, wie heute das Bonatz-Bahnhofsgebäude, damit in seiner Substanz vernichtet. Diese Umstände sind bekannt. Sie bedürfen jedoch angesichts der finanziellen Verhältnisse von Stadt und Land einer neuen Bewertung.

Zu 2.) Ohne umfangreichen und kostenträchtigen Baugrunduntersuchungen kann keine seriöse Kostenplanung erfolgen. Der Bau einer Kreuzbühne kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist Auslöser substanzieller Eingriffe in ein sensibles Bestandssystem, das nicht exakt vorausgeplant werden kann. Ohne Kenntnis der Kosten sind bereits weitreichende Entscheidungen getroffen worden. Die hohen bautechnischen und finanziellen Risiken des Baus einer Kreuzbühne sind politisch nicht zu verantworten. Bei der Sanierung der Kölner Oper wurde der ursprüngliche Ansatz von 250 Millionen Euro auf 1,5 Mrd. Euro im Verlaufe der Sanierung vervielfacht. Eine Blamage wie bei der Kostenberechnung von S21 sollte kein zweites Mal eintreten.

Zu 3.) Der Verzicht auf den Bau einer Kreuzbühne kann die Bauzeit nach Angabe von Experten bis zur Hälfte verringern. Wenn also nach derzeitigen Angaben die Bauzeit 10 Jahre beträgt, ist eine Sanierung auch mit einer wesentlich kürzeren Bauzeit zu bewältigen. Bei einer kürzeren Bauzeit wird nicht nur das Publikum weniger von der Spielstätte entfremdet, sondern es stellt sich auch die Frage, ob eine Interimsspielstätte überhaupt notwendig ist. Littmann hat ein „Großes“ und „Kleines Haus“ errichtet. Die ursprüngliche Trennung in Opern- und Schauspielhaus gab es nicht. Auch im heutigen Schauspielhaus können Opern aufgeführt werden, wenn sie kein großes Bühnenbild benötigen.

Zu 4.) Die geplante Anlage ist technisch keine vollwertige Kreuzbühne, sondern eine funktional eingeschränkte Variante, da sie nicht direkt belieferbar ist. Sie hat daher einen äußerst begrenzten funktionalen Nutzen. Moderne Bühnentechnik arbeitet zudem zunehmend mit Projektionen, die ganz andere Möglichkeiten als feste Kulissen bieten. Das vor mehr als 10 Jahren vorgebrachte Bedürfnis nach einer Kreuzbühne hat sich technisch teilweise überholt.

Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Albrecht Rittmann
Vorsitzender des Ausschusses für Denkmalpflege und Städtebau des SHB.

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