Kulturlandschaftspreis: Ausschreibung und Bewerbungskriterien

Mühsame Pflege im Mauerweinberg
Der Schwäbische Heimatbund, der Sparkassenverband Baden-Württemberg und die Sparkassen-Stiftung Umweltschutz setzen sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als gewachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kommenden Generationen erhalten bleiben.
Diese ganzheitliche Zielsetzung beruht auf den Erkenntnissen historisch bewährter Bewirtschaftungsformen und den Erfahrungen der Landnutzung im Einklang mit der Natur. Sie soll Beispiel geben für die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie sowie eine realistische Orientierung für die Praxis vor Ort bieten.
Wofür wird der Preis vergeben?
Mit dem jährlich ausgelobten Kulturlandschaftspreis ausgezeichnet werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine nachhaltige, traditionsbewusste Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturgegebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charaktermerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Vorgeschlagene Objekte sollen sich auf den Natur- und Umweltschutz beziehen, wobei eine ausgewogene Verzahnung von Naturlandschaft, Kultur und Heimat angestrebt wird.

Kamerunschafe erhalten die Heidelandschaft der Schwäbischen Alb
Mit einem Sonderpreis für Kleindenkmale werden seit dem Jahr 2000 vorbildliche Aktionen ausgezeichnet, die zum Erhalt und Schutz dieser Denkmalsgattung beitragen, welche unsere Kulturlandschaft in ganz besonderem Maße prägt. Preiswürdig sind Maßnahmen zum Schutz, zur Erfassung, Pflege und Renovierung von Kleindenkmalen wie etwa steinerne Gruhbänke, Sühnekreuze, Gedenksteine, Feld- und Wegkreuze, Bildstöcke, Wegweiser, Stundensteine, Trockenmauern ...
Wer kann den Preis erhalten?
Den Preis erhalten Eigentümer, Einzelpersonen oder Gruppen, die eine Kulturlandschaft oder ein Kleindenkmal betreuen. Private Maßnahmen werden Aktionen öffentlicher Institutionen in der Regel vorgezogen. Die Bewerbung muss aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landesteilen einschließlich der angrenzenden Gebiete, kommen.
Wann und wie kann man sich bewerben?
Der Kulturlandschaftspreis wird jährlich vergeben. Einsendeschluss für die Bewerbung 2013 ist der 31. Mai 2013. Gerne senden wir Ihnen unsere ausführliche Ausschreibungsbroschüre zu. Sie ist ab Ende Februar 2013 erhältlich. Diese und weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.
Sie können die Ausschreibungs-Broschüre auch hier im pdf-Format herunterladen.
Wie hoch ist das Preisgeld?
Das Preisgeld beträgt insgesamt 12.500.- Euro, das sich auf die Preisträger gleichmäßig verteilt.
Welche Initiativen und Projekte sind preiswürdig?

Nistkastenbau mit Schulkindern bei Heidenheim
Folgende Maßnahmen sind preiswürdig:
- die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche.
- die Erhaltung und Pflege landschaftlich besonders herausragender Wacholderheiden.
- die sachgerechte, längerfristig angelegte Pflege von Heckenlandschaften.
- die Sicherung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemaligen Weinbergen.
- die Pflege und Aufrechterhaltung eines Wiesenwässersystems.
- die Wiederherstellung alter Weiher, Hülen und ähnlichem.
- das bewusste Belassen und die Pflege von Ackerrainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuerlicher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art.
- die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei.
- die Sicherung, Pflege und Wiederherstellung von Hohlwegen.
- die sachgerechte Pflege und Förderung von Hecken, Straßen und Wegalleen, Baumgruppen in der freien Landschaft.
- die Pflege, Förderung oder Neuanlage größerer Obstwiesen in Ortsrandnähe oder in traditionellen Obstbaulagen.
- Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Mühlkanälen.
- die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hudewald, als Nieder- oder Mittelwald.
- die Restaurierung von Weinberghüter- oder Feldschützenunterständen, Gruhen, Sühnekreuzen, Bachbrücken aus Naturstein oder anderer Flurdenkmäler.
- die gelungene Einbeziehung eines Steinbruches, einer Lehmgrube oder einer Kiesgrube in die Umgebung durch vorbildliche, der Umgebung angepasste Rekultivierung.
- die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw..
Nicht am Wettbewerb teilnehmen können:
- geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren.
- Kollektivbewerbungen.
- Gemeinden. Diese sind aufgerufen, ihre örtlichen Vereine zur Bewerbung aufzufordern..
Erfahren Sie etwas über die aktuellen Preisträger.
