Wappen im Landtag von Baden-Württemberg

Landtagswahl 2021: Parteien und Ministerin beziehen Position zum Denkmalschutz

Titelbild: Das Landeswappen von Baden-Württemberg im Plenarsaal des Stuttgarter Landtags (By Ralf Roletschek – Own work, CC BY 3.0, Link zum Bild)

Wahlprüfsteine Denkmalschutz | Landtagswahl 2021

In einem Schreiben mahnen die beiden großen Heimatverbände des Landes – Schwäbischer Heimatbund e.V. und Landesverein Badische Heimat e.V. – die Politik, die Grundlagen der Denkmalpflege zu sichern, eine effektive Denkmalverwaltung vorzuhalten, die Zivilgesellschaft für die Denkmalpflege zu gewinnen und das Denkmalrecht fortzuentwickeln. Dazu haben sie vier Forderungen für die kommende Legislaturperiode in einem Positionspapier zusammengefasst.

Es wurde am 20.1.2021 an alle relevanten Parteien in Baden-Württemberg, an die Vertreter dieser Parteien im Wirtschaftsausschuss (der für den Denkmalschutz zuständig ist) sowie an die für den Denkmalschutz verantwortliche Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut gerichtet mit der Bitte, ihre Stellungnahmen dazu zu übersenden.

Unsere vier Forderungen zur Landtagswahl 2021 sind:

  1. eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Denkmalförderung, die dringend an die steigenden Baukosten angepasst werden muss,
  2. sowie die Neufassung des Umgebungsschutzes im Landesdenkmalschutzgesetz.
  3. Dem Denkmalrat in Baden-Württemberg muss eine größere Bedeutung zugewiesen werden
  4. und schließlich fordern wir, das Landesdenkmalamt wie in allen anderen Ländern wieder direkt dem zuständigen Ministerium zu unterstellen.

Sie finden die Antworten unten im Anschluss an das Positionspapier.

Positionspapier

Die Grundlagen der Denkmalpflege sichern

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben Verfassungsrang. Trotzdem stagnierten die staat­lichen Fördermittel nominal seit der Jahrtausendwende bei rund 18 Mio. € pro Jahr – und wurden dadurch, infolge der Baukosteninflation, real um mehr als ein Viertel entwer­tet. Ende 2019 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass die Förderung künftig sogar nur noch 13,5 Mio. € betragen soll. Dies wird beim kulturellen Erbe unserer Heimat zu unwiederbringlichen Verlusten führen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern schaden. Bereits heute ist vor Ort oftmals festzustellen, dass sich Denkmale in einem schlechten Zustand oder auch Verfall befinden. Wir fordern deshalb den Inflationsausgleich, also die Ausrichtung der Fördermittel auf 25 Mio. Euro/Jahr. Da jeder Förder-Euro das Achtfache an Investitionen auslöst, unterstützt dies über den Denkmalerhalt hinaus die mittelständische Wirtschaft, insbesondere das Handwerk, und sichert qualifizierte Arbeitsplätze für Baden-Württemberg.

Ein unabdingbarer Erfolgsfaktor der Denkmalpflege ist es, ausreichend Zeit für Vor-Ort-Termine, für die Unterstützung der Denkmaleigentümer und die Vorbereitung der denkmalrechtlichen Genehmigungen zu haben. Obwohl die Aufgaben komplexer wurden (z. B. bei der Abstimmung von Denkmal- und Brandschutz, der energetischen Sanierung von Denkmalen, der Herstellung von Barrierearmut oder der Betreuung der Welterbestätten) und der Gesetzgeber 2014 die Beratungsaufgabe des Landesamtes für Denkmalpflege (LAD) in den Fokus rückte, gibt es in der Bau- und Kunstdenkmalpflege heute deutlich weniger Gebietsreferenten als im 2004 aufgelösten Landesdenkmalamt. Ein Referent ist inzwischen für 40% (!) mehr Denkmale zuständig als damals – durchschnittlich für 3.700 Denkmale in jeweils zwei Landkreisen. Dieser Engpass verhindert die zu Recht erwartete zügige Beratung von Eigentümern und Bauherren, von beteiligten Planern, Handwerkern und Restauratoren; er verhindert schnelle Investitionen und schadet der Wirtschaft. In der archäologischen Denkmalpflege ist das LAD personell ebenfalls nicht ausreichend ausgestattet – ein Gebietsreferent ist durchschnittlich für vier Landkreise zuständig. Dies geht zu Lasten der sorgfältigen Inventarisation der archäologischen Kulturschätze des Landes, zu Lasten der Betreuung privater Grabungsfirmen und der ehrenamtlichen Beauftragten der archäologischen Denkmalpflege sowie zu Lasten der Planungsträger, die für ihre Bauprojekte teils lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Der Landtag muss deshalb bei der Aufstellung des Landeshaushaltes die Personalausstattung des LAD deutlich verbessern.

Baden-Württemberg braucht wieder ein Landesdenkmalamt

Bis zur Auflösung 2004 gehörte das baden-württembergische Landesdenkmalamt (LDA) mit dem bayerischen Pendant zu den besten Denkmalämtern Deutschlands. Die hohe Reputation der damaligen selbständigen Behörde wirkt nach, wenn auch heute noch allerorts vom Landesdenkmalamt gesprochen wird, obwohl das LAD lediglich eine der vielen Abteilungen des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) ist. Die Eingliederung einer agilen, mit wissenschaftlichen Methoden arbeitenden Fachbehörde in die allgemeine Verwaltungsbehörde RPS mit ihren über 2.500 Beschäftigten hat zu einer Bürokratisierung der Denkmalpflege, zur Verlangsamung von Entscheidungsprozessen und zum Entzug eines Viertel der Finanzmittel geführt. Das RPS hat sich bei der Erwirtschaftung von Effizienzrenditen weit überproportional bei seiner neuen Abteilung LAD bedient. Hinzu kommt der kuriose, aber nicht hinnehmbare Sachverhalt, dass der Stuttgarter Regierungspräsident denkmalfachlich über das kulturelle Erbe in Oberschwaben und Baden entscheidet. Wir fordern daher die Wiederherstellung des Landesdenkmalamtes als eigenständige Denkmalfachbehörde – so, wie dies in allen anderen Bundesländern der Fall ist. Nur das gewährleistet, dass die Aussagen der Denkmalpflege in strittigen Fällen originär in den Entscheidungsprozess eingehen und nicht vorschnell im Regierungspräsidium Stuttgart unter den Tisch fallen. Dem neuen Landesdenkmalamt ist im Übrigen, – wie früher –, das Archäologische Landesmuseum in Konstanz als Facheinrichtung zuzuordnen.

Den Denkmalrat Baden-Württemberg stärken und aufwerten

Denkmalschutz dient zuvorderst dem Interesse aller Bürgerinnen und Bürger am Erhalt unseres kulturellen Erbes. 2014 entstand deshalb kraft Gesetzes der vierzigköpfige Denkmalrat Baden-Württemberg, in dem die gesellschaftlichen Gruppen des Landes beim Denkmalschutz mitwirken sollen. Er hat seither selten getagt, ist öffentlich nicht in Erscheinung getreten und kein eigenständiger Akteur der Denkmalpflege geworden. Ursächlich ist dafür insbesondere die äußerst restriktive Anbindung des Gremiums an das Wirtschaftsministerium als oberster Denkmalschutzbehörde.

Wir fordern daher seine Stärkung und Aufwertung im Denkmalschutzgesetz, damit der Rat nicht länger dem Wirtschaftsministerium dient, sondern dem bürgerschaftlichen Interesse am Denkmalschutz. Die Neuregelung soll sich am Vorbild des bayrischen Denkmalrats orientieren: Dort werden die Denkmalräte nicht vom Ministerium, sondern vom Parlament bestellt, sie wählen aus ihrer Mitte ihren Vorsitzenden, geben sich selbst die Geschäftsordnung und entscheiden eigenständig über ihre Tagesordnungspunkte und die Beteiligung von Sachverständigen. Vertreter der Staatsregierung haben im Gremium nur beratende Stimme. Sitzungen beruft nicht das Ministerium ein, sondern der gewählte Vorsitzende, sie finden häufiger statt und werden durch Ausschüsse vorbereitet. Die Arbeit des Gremiums bleibt nicht im Geheimen, denn der Denkmalrat informiert die Öffentlichkeit eigenständig über seine Tätigkeit, Beschlüsse und Positionen. Die Gesamtheit dieser Regelungen gewährleistet, dass der bayerische Denkmalrat als unabhängige und gewichtige Stimme der Denkmalpflege wirken kann und auch wirkt. So wollen wir dies auch für Baden-Württemberg.

Effektiven Umgebungsschutz für unsere Kulturdenkmale

Was in allen anderen Bundesländern für alle Kulturdenkmale gewährleistet wird, gibt es in Baden-Württemberg nur im seltenen Ausnahmefall: den Schutz des Erscheinungsbildes eines Denkmals vor erheblichen Beeinträchtigungen durch Neubauten in seiner Umgebung. Für rund 90 Prozent aller Kulturdenkmale fehlt im Südwesten Deutschlands dieser Schutz. Und wo es ihn gibt (bei den in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung), wird über die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung nicht nach wissenschaftlich fundierten, überprüfbaren denkmalfachlichen Kriterien entschieden, sondern nach einem reinen Bauchgefühl: dem fiktiven „Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters“.

Wir fordern daher,

  1. im ansonsten unveränderten § 15 Abs. 3 DSchG (Umgebungsschutz für in das Denkmalbuch des Landes eingetragene Denkmale) den denkmalfachlichen Prüfmaßstab zu verankern und
  2. anderen Denkmalen durch einen ergänzenden § 15 Abs. 4 DSchG Umgebungsschutz zu geben, soweit bei ihnen das Erscheinungsbild nach den Feststellungen bei der Inventarisation (Erfassung in der Denkmalliste; Aufgabe des LAD nach § 3a DSchG) für den Wert des Denkmals von besonderer Bedeutung ist:

„Bauliche Anlagen in der denkmalfachlich relevanten Umgebung eines Kulturdenkmals dürfen nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Andere Vorhaben bedürfen dieser Genehmigung, wenn sich die bisherige Grundstücksnutzung ändern würde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben das Erscheinungsbild des Denkmals nach denkmalfachlichen Maßstäben nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde oder wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls unausweichlich Berücksichtigung verlangen.
Vorstehender Absatz gilt für nicht in das Denkmalbuch des Landes eingetragene Denkmale entsprechend, soweit bei ihnen nach den Feststellungen bei der Inventarisation das Erscheinungsbild für den Denkmalwert von besonderer Bedeutung ist.“  

Reaktionen aus der Landespolitik

Angeschrieben wurde die für den Denkmalschutz verantwortliche Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut sowie die Landes- und Fraktionsvorsitzenden und einige parlamentarische Vertreterinnen und Vertreter von FDP, Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU, SPD.

Schreiben von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut

Denkmalschutz und Denkmalpflege; Positionspapier

Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zu Denkmalschutz und Denkmalpflege vom 20. Januar 2021 und das beigefügte Positionspapier.

Mein Haus schätzt als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes den Rat Ihrer beiden Heimatvereine. Einige Vorschläge und Anregungen, die Sie vorbringen, wurden bereits im Denkmalrat Baden-Württemberg diskutiert, in dem Ihre beiden Organisationen auch vertreten sind.

So war sich der Denkmalrat z.B. darin einig, dass es bezüglich der Struktur der Denkmalfachbehörde in Baden-Württemberg, also des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidiums Stuttgart mit seinen Dienststellen in Karlsruhe, Freiburg und Tübingen, zur Zeit keinen Handlungs- bzw. Veränderungsbedarf in organisatorischer Hinsicht gibt. Vielmehr sei das Augenmerk auf eine gute Personal- und Mittelausstattung für die Landesdenkmalpflege zu legen. Es ist auch aus meiner Sicht eine wichtige Frage, die sicherlich im Rahmen künftiger Haushaltsberatungen zu beraten sein wird.

Ein weiteres Schwerpunktthema des Denkmalrats war z. B. die Nutzung bzw. die Nach- oder Umnutzung von Kulturdenkmalen in kirchlichem Eigentum. Dies mündete in einer von vielen Seiten gelobten Fachkonferenz. Architekten, Fachleute der Kirchen und der Landesdenkmalpflege berieten über ihre künftige Arbeitsweise und Zusammenarbeit, um in Zukunft möglichst einvernehmliche Ergebnisse für notwendige Veränderungsmaßnahmen bei Kulturdenkmalen zu erzielen.

Sobald es die derzeitige Pandemie-Lage zulässt, wird sich der Denkmalrat mit Kulturdenkmalen der Israelitischen Religionsgemeinschaften und allen damit verbundenen Fragen und Herausforderungen befassen, darunter der Sicherheit von Synagogen und den möglichen bzw. notwendigen Substanzeingriffen in die Gebäude.

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte sich im Jahr 2014 – bei den im Übrigen insgesamt einstimmig verabschiedeten Änderungen des Denkmalschutzgesetzes – dafür entschieden, dass der Denkmalrat ein breit zusammengesetztes und damit auch bürgerschaftliches Beratungsgremium sein soll, um möglichst viele Aspekte bei denkmalfachlichen und denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen behandeln zu können. Daran sollte im Grundsatz auch in Zukunft festgehalten werden.

Auch halte ich es für eine nach wie vor kluge Entscheidung des Gesetzgebers Anfang der 1970er Jahre, dass im Denkmalschutzgesetz zwischen Kulturdenkmalen und Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung unterschieden wird. Allein für letztere Kulturdenkmale greift der sog. Umgebungsschutz nach § 15 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz, wobei hier nicht die Umgebung als solche geschützt wird, sondern das Kulturdenkmal vor seiner Umgebung.

Die Ausweitung des Umgebungsschutzes für alle Kulturdenkmale würde aller Voraussicht nach, einen unverhältnismäßigen Verfahrensaufwand für das Landesamt für Denkmalpflege und die unteren Denkmalschutz- bzw. Baurechtsbehörden im ganzen Land mit sich bringen.

In jedem einzelnen Fall wäre zu prüfen, ob das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals durch Veränderungen in seiner Umgebung erheblich beeinträchtigt wird oder nicht. So könnte z.B. die Errichtung eines überdachten Fahrradstellplatzes in unmittelbarer Nachbarschaft eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses oder der Erweiterungsbau eines ehemals gewerblichen Gebäudes in der Umgebung einer denkmalgeschützten Villa zum Zwecke der Schaffung von mehr Wohnraum zwar im Übrigen baurechtlich zulässig sein, denkmalrechtlich jedoch nicht. Mit zahlreichen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren wäre zu rechnen, welche wiederum die Behörden über Gebühr belasteten.

Meinem Haus ist sehr daran gelegen, sowohl das große kulturelle Erbe von Baden-Württemberg zu schützen und zu pflegen, als auch den großen Herausforderungen der Zukunft zu begegnen.

Ich freue mich über Ihr Engagement für unsere reiche Denkmallandschaft und setze mich sehr gerne auch in Zukunft gemeinsam mit Ihnen für den Erhalt unseres kulturellen Erbes ein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU BADEN-WÜRTTEMBERG

Die Antwort der FDP

Zu Frage 1: Die Grundlagen der Denkmalpflege sichern

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben eine hohe kulturelle und geschichtliche Bedeutung für das Land Baden-Württemberg. Sie helfen, Geschichte erlebbar und greifbar zu machen und leisten damit auch einen wichtigen Beitrag für die politische Bildung. Deshalb hat eine angemessene finanzielle Ausstattung des Denkmalschutzes im Landeshaushalt eine hohe Bedeutung.

Bedingt durch die Corona-Pandemie befindet sich der Landeshaushalt aber unter enormen Druck. Die zukünftige Einnahmeseite ist ebenso vollkommen unklar. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir zu zukünftigen Haushaltsbedarfen noch keine Zusagen machen können.

Zu Frage 2: Baden-Württemberg braucht wieder ein Landesdenkmalamt
Zu Frage 3: Den Denkmalrat Baden-Württemberg stärken und aufwerten

Die Organisation des Denkmalschutzes ist in Baden-Württemberg im Denkmalschutzgesetz geregelt. Dort sind auch Aussagen zu seiner Organisation im Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart sowie zum Landesdenkmalrat enthalten. Daher beantworten wir diese Fragen im Sachzusammenhang.

Sie haben in Ihrem Wahlprüfstein dazu sehr interessante Vorschläge zur Überarbeitung unterbreitet und sich dabei für die organisatorische Stärkung von Landesdenkmalamt und Denkmalrat ausgesprochen.  Sehr gerne nehmen wir diese wertvollen Vorschläge mit und prüfen in der kommenden Legislaturperiode, inwiefern durch deren Umsetzung in einem novellierten Denkmalschutzgesetz eine Verbesserung des Denkmalschutzes erreicht werden kann. Wir wären sehr dankbar, wenn wir zu gegebener Zeit Ihre Expertise noch einmal in Anspruch nehmen dürften.

Zu Frage 4: Effektiven Umgebungsschutz für unsere Kulturdenkmäler

Der effektive Umgebungsschutz für Kulturdenkmäler hat innerhalb der Denkmalschutzgesetzgebung eine hohe Bedeutung. In Ihrer Stellungnahme dazu sprechen sie zwei wichtige Aspekte an: Zum einen die Ausweitung des Umgebungsschutzes auch auf Denkmäler, die in Baden-Württemberg nicht als Kulturdenkmäler von besonderer Bedeutung klassifiziert sind; zum anderen das Konstrukt eines „für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters“ als Maßstab für die Denkmalsbeurteilung. Wir Freien Demokraten teilen die Perspektive, dass beide Regelungen durchaus problematisch sind. Daher hat sich die FDP/DVP-Landtagfraktion mit genau diesen Aspekten in der Berichtsanfrage an die Landesregierung „Reichweite des Denkmalschutzrechtlichen Umgebungsschutzes“ (Landtagsdrucksache 16/7235 vom 08.11.2019) intensiv beschäftigt und die Positionierung der Landesregierung dazu erfragt. Die Antworten der Regierung bestätigen nur unsere Perspektive, dass bei den Aspekten des effektiven Umgebungsschutzes Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Simone Haselmayr
FDP Baden-Württemberg, Landesverband, Rosensteinstraße 22, 70191 Stuttgart
2. Februar 2021

Die Stellungnahme von Bündnis 90/Die GRÜNEN

Die Stadt- und Ortsbilder unserer Städte und Gemeinden zu erhalten, ist wichtig. Es stärkt unser Heimatgefühl und unsere Identität. Viele Menschen sind von historischen Gebäuden fasziniert. Auch als Tourist*innen freuen wir uns über lebendige, historische Städte und Dörfer. Auch als Wirtschaftsfaktor ist Denkmalschutz wichtig für Tourismus, Bau und Handwerk.

Bauwerke und Ensembles zu erhalten, die das Stadt- bzw. Ortsbild prägen, ist Auftrag des Denkmalschutzes. Er trägt so dazu bei, Geschichte, Ästhetik, aber auch Wissen und Technik aus allen baugeschichtlichen Perioden für kommende Generationen erlebbar zu machen. Die gesetzliche Verpflichtung, Kulturdenkmäler zu erhalten, unterstreicht: Jede Kulturepoche ist einmalig. Sie verpflichtet private und öffentliche Eigentümer gleichermaßen. Daher ist eine stärker zielgerichtete Förderung notwendig.

Auch in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 haben wir den Denkmalschutz verankert und verknüpfen ihn mit Klima- und Ressourcenschutz: „Denkmale zu bewahren, unsere Geschichte sichtbar und erlebbar zu machen, Gebäude für künftige Generationen zu erhalten: Das ist in Baden-Württemberg qua Verfassung eine Landesaufgabe. Bei der tatsächlichen Ökobilanz von Gebäuden ist auch die sogenannte Graue Energie zu berücksichtigen. Jedes Gebäude, das weitergenutzt wird, spart Abriss, Deponie und Rohstoffkosten. Bei einer Generalsanierung können 80 Prozent erhalten werden. Auch bei Altbauten können Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zur positiven Ökobilanz beitragen. Deshalb sollen Klima- und Ressourcenschutz in den Kanon der verpflichtend abzuwägenden Ziele im Landesdenkmalschutzgesetz aufgenommen werden. Darüber hinaus wollen wir ein Fach- und Netzwerkzentrum zur Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden aufbauen.

Denkmalschutzgesetz und Personalausstattung des Landesamtes für Denkmalpflege: Denkmalschutz ist für das kulturelle Selbstverständnis einer Region prägend. Aktuell vollzieht sich aber ein dramatischer städtebaulicher Strukturwandel. So, wie die Denkmalgesetzgebung ausgestaltet ist, führt sie aber dazu, dass immer mehr Gebäude abgerissen werden. Auch zu wenig Personal in der oberen und unteren Denkmalbehörde sowie die finanzielle Situation von vererbtem, aber nicht selbst genutztem Denkmalbestand tragen dazu bei. Nur wohlhabende Eigentümer*innen können es sich noch leisten, über die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit nach den Vorgaben der Denkmalbehörden zu sanieren. Einzige Ausnahme: Man findet eine denkmalgerechte Nutzung, die wirtschaftlich ist. Gleichzeitig kommt es zu Konflikten zwischen dem Denkmalerhalt auf der einen Seite und anderen gesellschaftliche Zielen wie Klimaschutz und Barrierefreiheit auf der anderen Seite. Hier scheint es unabdingbar, das Gesetz und die Verwaltungsvorschriften zu ergänzen sowie das Personal zielgerichtet aufzustocken. Ziel muss es sein, den Verlust des kulturellen Erbes aufzuhalten.

Die strukturelle Neuorganisation des Landesamts für Denkmalpflege sowie des Denkmalrats werden wir gerne prüfen und würden uns dazu gerne mit Ihnen in der kommenden Legislatur austauschen.

Zum Thema Ehrenamt in der Denkmalpflege allgemein: Denkmalpflege braucht grundsätzlich das Verständnis breiter Bevölkerungskreise. Nur wenn Politiker*innen, Denkmaleigentümer*innen und Öffentlichkeit von der Sinnhaftigkeit des Denkmalerhalts überzeugt sind, sind sie bereit, sich dafür zu engagieren. Daher muss der Denkmalschutz weiter aus seiner behördlichen Exklusivität heraustreten, sich der offenen gesellschaftlichen Kommunikation stellen und auf Dialog und Kooperation setzen. Hier sind in den vergangenen Jahren viele Ansätze erkennbar und das Grundverständnis für die Problematik scheint vorhanden.

In den vergangenen 20 Jahren haben sich jedoch die technischen und datenschutzbezogenen Wege für eine Kommunikation und Information auf Augenhöheverändert. So ist es aus unserer Sicht wichtig, Transparenz herzustellen. Beispielsweise durch ein öffentlich einsehbares Denkmalbuch, so wie es in anderen Bundesländern der Fall ist.

Kommunikation muss sich von der reinen Behördenkommunikation hin zu einer Denkmalpädagogik mit rechtlichem Rahmen verändern. Vorbild dafür können kommunale Bürgerbeteiligungsprozesse mit zertifiziertem Projektmanagement sein.

Die Menschen in Baden-Württemberg fühlen sich verbunden mit der reichen geschichtlichen Vergangenheit unseres Landes. Den wertvollen Einsatz der Ehrenamtlichen gilt es nach Kräften zu unterstützen. Dazu müssen wir neue Wege einschlagen, wenn wir für die vertrauensvolle und ertragreiche Zusammenarbeit der Ehrenamtlichen mit der staatlichen Denkmalpflege eine gute Zukunft garantieren wollen. Das Land unterstützt sogenannte „Ehrenamtliche Beauftragte in der archäologischen Denkmalpflege“ mit Fortbildungen. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen helfen außerdem in Stadt- und Landkreisen dabei, Kleindenkmäler zu erfassen und zu dokumentieren. Dabei arbeiten sie mit dem Landesamt für Denkmalpflege und den Projektpartnern zusammen. Auch Gestaltungsbeiräte und Ortsbild-Arbeitsgemeinschaften wirken als Ehrenamtliche in der Denkmalpflege.

Wir wollen

  • das Ehrenamt erstmals im Landesdenkmalschutzgesetz mit einem eigenen Paragrafen würdigen und seine Zusammensetzung transparent darstellen (Vorbild DSchG Hessen),
  • ausgebildete ehrenamtliche Heimatpfleger einführen (Vorbild DschG Bayern und Hessen),
  • Denkmalpflege-Fortbildungen im Ehrenamt in den Katalog für Bildungsurlaube aufnehmen.

Grundsätzlich verfolgt Baden-Württemberg schon jetzt die Ziele, den Umgebungsschutz zu gewährleisten und das UNESCO-Welterbezu fördern. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind diese Ziele noch nicht ins Landesdenkmalschutzgesetz aufgenommen worden. Diese gesetzliche Leerstelle führt aktuell teilweise zu Mehraufwand beimLandesamt für Denkmalschutz. Zum anderen können Sanierungen vermehrt erst verspätet beginnen, weil nicht alle Beteiligten über die Denkmaleigenschaft von Gebäuden gleichermaßen informiert sind. Und nicht zuletzt würden klare Regelungen auch dazu beitragen, Gerichtsverfahren aufgrund von gesetzlichen Leerstellen zu verhindern. Die Frage ist: Wie weit greift der Umgebungsschutz? Hierzu ist unsere Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Sichtachsen spielen eine wichtige Rolle. Gleichzeitig gilt es, auch mit Blick auf Bürokratie- und Personalkosten umsetzbare Lösungen zu suchen.

Für alle oben genannten Vorschläge gilt: Es braucht in der nächsten Legislatur einen Beteiligungsprozess, um alle Meinungen zu hören und in der Gesamtabwägung eine zukunftsweisende und umsetzbare Gesetzeslösung zu finden. Es ist unser gemeinsames Anliegen, die historische Bausubstanz zu erhalten und Denkmäler nutzbar zu halten. Daher ist eine Anhörung zum Denkmalschutzgesetz in der nächsten Legislatur angedacht. Für die vielfältigen Fragestellungen ist ein breiter Dialog erforderlich. Im Vorfeld dazu kommen wir auf Fachebene mit Ihnen gerne ins Gespräch.

Dr. Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand
Landesvorsitzende
Landesgeschäftsstelle Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg
Königstraße 78, 70173 Stuttgart

Die Antwort der SPD

Haben Sie herzlichen Dank für die Gelegenheit, zum Denkmalschutz in Baden-Württemberg Stellung zu beziehen und auf Ihr Positionspapier zu reagieren. Ich übernehme dies im Namen aller Angeschriebenen in Reihe der SPD-Landtagsfraktion.

Die Grundlagen der Denkmalpflege sichern

Das kulturelle Erbe in unserem Bundesland muss geschützt werden. Deshalb haben Denkmalschutz und Denkmalpflege einen hohen Stellenwert für uns. Das muss sich aus unserer Sicht auch in den Mitteln für die Denkmalpflege niederschlagen, zumal klug eingesetzte Mittel in der Denkmalpflege häufig ein Vielfaches an Investitionen und Aufträgen für die heimische Wirtschaft bewirken. Wir würden uns generell wünschen, dass Denkmalpflege nicht als Hemmschuh empfunden würde, was mitunter der Fall ist, sondern vielmehr deutlich wird, dass es in unser aller Interesse ist, Kultur zu sichern und auch für künftige Generationen erlebbar zu machen. Ich kann daher zusichern, dass wir eine Erhöhung der Mittel für Denkmalschutz und Denkmalpflege prüfen werden.

Landesdenkmalamt

Aus unserer Sicht war es richtig, im Jahr 2015 die Landesdenkmalpflege wieder zu einer Behörde zusammenzufassen und im Regierungspräsidium Stuttgart zu verorten. Wir sehen auch nicht, dass das in Esslingen angesiedelte Landesamt für Denkmalpflege nicht in der Lage wäre, über denkmalfachliche Belange in allen Landesteilen zu entscheiden. Wäre das richtig, müssten alle Landesbehörden mehrfach vorhanden und im ganzen Land verteilt sein. Was das für den effizienten Ablauf von Verwaltungshandeln und die Beschleunigung von Prozessen hieße, kann sich jede und jeder ausmalen. Es ist ja auch zu beachten, dass nach wie vor Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen Landesteilen vorhanden sind.

Denkmalrat

Der Denkmalrat ist ein wichtiger Baustein, um die verschiedenen Gruppen und Akteurinnen und Akteure in denkmalfachliche Diskussionen einzubeziehen. Um beurteilen zu können, inwieweit der Denkmalrat aufgewertet und hierfür das Gesetz geändert werden soll, braucht es sicherlich eine Gesamtbetrachtung und eine Evaluation der bisherigen Arbeit. Dies kann gerne in der nächsten Wahlperiode erfolgen, um daraus mögliche Schlüsse zu ziehen.

Umgebungsschutz

In der Abwägung der verschiedenen Aspekte und Erfordernisse gibt es regelmäßig Situationen, in denen Denkmalschutz, die Erfordernis von Neubauten, Schaffung von Wohnraum und weitere Punkte in die Diskussion einbezogen werden müssen. Dies ist nicht immer einfach, führt aber unseres Erachtens in aller Regel zu guten Ergebnissen. Einen solch gearteten Umgebungsschutz, wie Sie ihn fordern, lehnen wir ab, weil dadurch aus unserer Sicht eine Schieflage entstünde.

Ich freue mich, wenn wir uns bei anderer Gelegenheit persönlich austauschen können.

Andreas Stoch MdL, Fraktionsvorsitzender
SPD-Landtagsfraktion, Haus der Abgeordneten, Konrad-Adenauer-Str. 3, 70173 Stuttgart
11. Februar 2021

Die Reaktion der CDU

Für die Übersendung Ihres Positionspapiers zur Landtagswahl 2021 danke ich Ihnen.

Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverband Badische Heimat sind wichtige Stimmen für den Erhalt und Schutz unserer Denkmäler, der Landeskunde und überhaupt unserer Geschichte im Land. Dieses Engagement und Ihre Expertise schätzen wir als CDU sehr. Deshalb ist es mir auch ein großes Anliegen, Ihnen persönlich zu antworten. Auch möchte ich Sie in diesem Zusammenhang ganz herzlich von unserer Spitzenkandidatin Dr. Susanne Eisenmann grüßen, die sich maßgeblich dafür eingesetzt hat, dass sich das Themen zum Erhalt und Schutz unserer Landschaften – von der Naturlandschaft bis zu Kulturlandschaft – durch das gesamte Programm der CDU Baden-Württemberg zur Landtagswahl 2021 zieht.

Der CDU ist sehr daran gelegen, sowohl das große kulturelle Erbe von Baden-Württemberg zu schützen und zu pflegen als auch den großen Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Einige Ihrer Vorschläge und Anregungen wurden bereits im Denkmalrat Baden-Württemberg diskutiert. So war sich der Denkmalrat z. B. darin einig, dass es bezüglich der Struktur der Denkmalfachbehörde in Baden-Württemberg, also des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart mit seinen Dienststellen in Karlsruhe, Freiburg und Tübingen, zur Zeit keinen Handlungs- bzw. Veränderungsbedarf in organisatorischer Hinsicht gibt. Vielmehr sei das Augenmerk auf eine gute Personal- und Mittelausstattung für die Landesdenkmalpflege zu legen. Dies ist auch aus unserer Sicht eine wichtige Frage, die sicherlich im Rahmen künftiger Haushaltsberatungen zu beraten sein wird. Ein weiteres Schwerpunktthema des Denkmalrats war z. B. die Nutzung bzw. die Nach- oder Umnutzung von Kulturdenkmalen in kirchlichem Eigentum. Dies mündete in einer von vielen Seiten gelobten Fachkonferenz. Architekten, Fachleute der Kirchen und der Landesdenkmalpflege berieten über ihre künftige Arbeitsweise und Zusammenarbeit, um in Zukunft möglichst einvernehmliche Ergebnisse für notwendige Veränderungsmaßnahmen bei Kulturdenkmalen zu erzielen. Wie uns mitgeteilt wurde, wird sich der Denkmalrat sobald es die derzeitige Pandemie-Lage zulässt mit Kulturdenkmalen der Israelitischen Religionsgemeinschaften und allen damit verbundenen Fragen und Herausforderungen befassen, darunter der Sicherheit von Synagogen und den möglichen bzw. notwendigen Substanzeingriffen in die Gebäude.

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte sich im Jahr 2014 – bei den im Übrigen insgesamt einstimmig verabschiedeten Änderungen des Denkmalschutzgesetzes – dafür entschieden, dass der Denkmalrat ein breit zusammengesetztes und damit auch bürgerschaftliches Beratungsgremium sein soll, um möglichst viele Aspekte bei denkmalfachlichen und denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen behandeln zu können. Daran sollte nach Ansicht der CDU im Grundsatz auch in Zukunft festgehalten werden.

Wir halten es für eine nach wie vor gute Regelung, dass im Denkmalschutzgesetz zwischen Kulturdenkmalen und Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung unterschieden wird. Allein für letztere Kulturdenkmale greift der sog. Umgebungsschutz nach § 15 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz, wobei hier nicht die Umgebung als solche geschützt wird, sondern das Kulturdenkmal vor seiner Umgebung. Die Ausweitung des Umgebungsschutzes für alle Kulturdenkmale würde aller Voraussicht nach, einen unverhältnismäßigen Verfahrensaufwand für das Landesamt für Denkmalpflege und die unteren Denkmalschutz- bzw. Baurechtsbehörden im ganzen Land mit sich bringen. In jedem einzelnen Fall wäre zu prüfen, ob das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals durch Veränderungen in seiner Umgebung erheblich beeinträchtigt wird oder nicht.

Gern möchte ich Sie an dieser Stelle auch auf das Ende Januar verabschiedete Programm der CDU Baden-Württemberg zur Landtagswahl am 14. März 2021 aufmerksam machen. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Arbeit und freuen uns darauf, den konstruktiven Dialog mit Ihnen auch nach der Landtagswahl fortzusetzen und über einen möglichen Anpassungsbedarf im Denkmalschutz zu sprechen.

Manuel Hagel MdL
Generalsekretär
CDU Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart
22.02.2021

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4 Kommentare

  1. Die Aussagen der Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und der CDU, dass sich der Denkmalrat darin einig war, dass es bezüglich der Struktur der Denkmalfachbehörden in Baden-Württemberg, also des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, keinen organisatorischen Handlungs- bzw. Änderungsbedarf gibt, ist schlichtweg falsch.

    Als Mitglied des Denkmalrates habe ich beantragt, wieder ein Landesdenkmal als Sonderbehörde mit direkter Zuordnung zum zuständigen Ministerium zu schaffen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Denkmalrates am 9. Dezember 2019 unter TOP 5 als Schwerpunktthema behandelt. Ich konnte mich dort mit meinem Antrag nicht durchsetzen. Ausschlaggebend war offensichtlich eine Absprache seitens der vier Regierungspräsidenten, diesen Antrag zu verhindern. Auch konnten sich einige Mitglieder des Denkmalrates aus Gründen einer subjektiven Befangenheit nicht äußern, da sie dadurch persönliche Nachteile befürchteten. Einige Mitglieder haben mir das im persönlichen Gespräch auch gesagt.

    Erfreulich ist, dass die Grünen in Ihrer Stellungnahme mitgeteilt haben, dass sie eine Neuorganisation des Landesamtes für Denkmalpflege gerne prüfen und sich mit uns darüber austauschen werden. Hoffentlich folgen den Worten auch Taten. Sollte ich auch weiterhin als Mitglied dem Landesdenkmalrat angehören, werde ich erneut den Antrag auf Neuorganisation der Denkmalpflege in Baden-Württemberg stellen.

    Alle Bundesländer, außer Baden-Württemberg, bündeln die Denkmalpflege in einer obersten Denkmalbehörde. In Baden-Württemberg erfolgt dies in einer Abteilung in einer Mittelbehörde. Dies ist ein Armutszeugnis für ein Kulturland.

    Jürgen Ehret, Heitersheim
    Mitglied des Landesdenkmalrates und Vorsitzender des Förderkreises Archäologie in Baden e.V.

    1. Sehr geehrter Herr Ehret, vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Hoffnung, dass die neue Landesregierung den Denkmalschutz in geeigneter Weise stärkt, schließen wir uns an. Die SHB-Redaktion

  2. Schade daß Sie nicht alle im Landtag vertretenen Parteien zu ihren Positionen befragt haben. Es bleibt eine Informationslücke und betrifft gerade die Partei, die mit so großen Worten vom Schutz von Heimat und des kulturellen Erbes spricht. Da wäre deren Konzept zur Sicherung der Denkmalpflege ein guter Prüfstein ihrer Kompetenz und Seriosität gewesen. Diese Chace wurde verpasst (könnte aber doch wohl nachträglich noch ergriffen werden?!)

    1. Sehr geehrter Herr Dreher, vielen Dank für Ihren Hinweis. Uns als Heimatbund geht es aktuell und konkret um die Fortentwicklung unserer Themen in der künftigen politischen Verantwortung, sprich Regierung. Wir haben daher jene Parteien befragt, die Aussicht auf eine Regierungsbeteiligung hatten. Ihre SHB-Redaktion.

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