Oper Stuttgart: Symbolbild zur Sanierung

Schwäbischer Heimatbund gegen Umbau des Kulturdenkmals Stuttgarter Oper

Die Südwestseite des historischen Opernhauses soll möglicherweise um eine Achse verlängert werden. Dagegen wendet sich der SHB. (Foto: wikimedia/Schlaier, lizensiert unter CC BY-SA 3.0, Link)

Positionspapier zu den Stuttgarter Kultureinrichtungen und der Umgestaltung der Konrad-Adenauer-Straße

“Durch die Hoftheaterfrage steht die Residenz Stuttgart und mit ihr die geistige Welt Schwabens vor einer Kulturaufgabe ersten Ranges. … Wir wollen in den Theaterbauten ein Werk entstehen lassen, das an Schönheit hinsichtlich Lage und Aufbau unübertroffen dasteht und Stuttgart als Metropole von Kunst und Wissenschaft alle Ehre macht. Das sind wir uns selbst schuldig, um im Wettbewerb der deutschen Kunstmetropolen eine gebührende Stellung einzunehmen.”

Diesen Worten der Württemberger Zeitung vom 27. Oktober 1908 ist nichts hinzuzufügen. Es ist ein Maßstab, der auch hundert Jahre später gilt.

Es ist daher erforderlich, in einem offenen bürgerschaftlichen Prozess ohne Scheuklappen aus allen vorliegenden Überlegungen und Planungen auch des Vereins Aufbruch Stuttgart die besten Lösungen herauszufiltern.

Der Schwäbische Heimatbund vertritt zum Kulturquartier Stuttgart folgende Positionen:

  1. Alle Fragen zur Um- und Neugestaltung der Kultureinrichtungen entlang des Oberen Schlossgartens sind im Licht der historischen städtebaulichen Entwicklung zu sehen. Diese hat seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, ausgehend von Schloss und Königstraße, den Bau zahlreicher bedeutender Gebäude nach sich gezogen und dabei bewusst auch die Straßenzüge Friedrich-/Lautenschlagerstraße einerseits und Urbanstraße andererseits mit einbezogen. Oper, Staatsgalerie, Akademiegarten, Königstraße und Bahnhofsbereich sind demnach Teil eines weit ausgreifenden Kulturquartiers (nicht einer Kulturmeile). Die historische Innenstadt mit all ihren funktionalen und räumlichen Beziehungen muss das Maß auch für künftige Entwicklungen bleiben.
  2. Die Ausweitung der Südfassade des historischen Littmann-Baus für den Einbau einer Kreuzbühne wird aus Gründen des Denkmalschutzes kategorisch abgelehnt. Das 1909-1912 von Prof. Max Littmann errichtete Große Haus überstand als eines der wenigen historischen Bauten der Stuttgarter Innenstadt den Zweiten Weltkrieg weitgehend unbeschädigt. Die gute und taktvolle Verteilung der Massen, die gerade den Siegerentwurf des im Jahr 1908 ausgelobten Wettbewerbs auszeichnet, würde durch die Erweiterung aufgehoben. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kosten der Erweiterung und des Einbaus einer Drehbühne unkalkulierbar sind. Die weniger technisch aufwendige bloße Renovierung im Jahre 1984 war mit 4,5 Millionen geplant und kostete dann tatsächlich 16,5 Millionen. Überdies kommen die hohen Kosten einer Interimsoper zu den Umbaukosten hinzu.
  3. Der Verzicht auf eine Kreuzbühne macht den Neubau einer Oper notwendig. Hierzu wurde vorgeschlagen, am Ort des Königin-Katharina-Stifts den Opernneubau zu platzieren. Diese Lösung bietet große stadtgestalterische, standortliche und funktionelle Vorteile. Der Kulissenbau für das Große Haus könnte für die neue Oper genutzt werden; ebenso könnte für die Ecksituation Gebhard-Müller-Platz und Schillerstraße eine befriedigende architektonische Lösung gefunden werden, die heute noch nicht gegeben ist. Dennoch ist sie mit der Zerstörung eines Kulturdenkmals verbunden. Das Königin-Katharina-Stift wurde von Emil Mayer in den Jahren 1901 bis 1903 erbaut. Es wurde zwar im Zweiten Weltkrieg in großen Teilen stark beschädigt, jedoch 2010 bis 2013 vor allem im Inneren denkmalgerecht rekonstruiert. Für viele Stuttgarter ist es ein Traditionsort. Angesichts der großen Verluste historischer Bausubstanz in der Innenstadt von Stuttgart darf das Gebäude nicht aufgegeben werden, auch wenn dessen Standort für eine neue Oper ideal wäre.
  4. Der von der LBBW geplante Abriss des Gebäudekomplexes Königstraße 1-3 sollte genutzt werden, den Rückfrontcharakter des Gebäudes zum Oberen Schlossgarten bei einem Neubau zu beseitigen und dem Großen und Kleinen Haus ein städtebauliches Pendant zu geben. Bei dem Entwurf von Theodor Fischer von 1908 zur Gestaltung der Randbebauung des Schlossgartens sind alle an der Königstraße stehenden Gebäude mit ihren repräsen-tativen Vorderfronten nicht zur Königstraße, sondern zum Schlossgarten ausgerichtet. Dieser bekommt dadurch einen geschlossenen Platzcharakter, der dann zukünftig noch betont würde, wenn die Anlage einschließlich des ovalen Sees wieder ihre historische Form finden würde.
  5. Das Grundstück Königstraße 1-3 ist der städtebauliche Auftakt zum Zentrum der Stadt. Es darf daher keinesfalls wie von der LBBW geplant mit einem profanen Geschäfts- und Wohngebäude bebaut werden, sondern muss einer herausragenden Nutzung im Kontext der geplanten Stuttgarter Kultureinrichtungen zugeführt werden. Da für einen Opernneubau zu klein, schlägt der Schwäbische Heimatbund vor, auf dem Grundstück die geplante Philharmonie zu realisieren. Architektonisch und funktionell ist es durchaus denkbar, die Erdgeschosszone zur Königstraße für Läden vorzusehen. Wir schlagen vor, dass die LBBW als öffentlich-rechtliche Körperschaft das Konzerthaus errichtet und an die Stadt Stuttgart langfristig vermietet.
  6. Standort für einen Opernneubau ist unter den gegebenen Umständen das nach dem Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhof freiwerdende Gleisgelände, bevorzugt der Standort Manfred-Rommel-Platz. Dieser zukünftige Platz, der aufgrund seiner Größe und Monotonie wenig Aufenthaltsqualität hat, braucht eine Randbebauung von besonderer Qualität.
  7. Die Konrad-Adenauer-Straße vom Gebhard-Müller-Platz bis zum Charlottenplatz darf zukünftig nicht mehr eine Trennlinie sein, sondern muss die verschiedenen dort liegenden Kultureinrichtungen verklammern. Es muss Raum geschaffen werden für eine großzügige Alleenbepflanzung mit Promenadencharakter.

Zum Thema Opern-Umbau veröffentlichte der Schwäbische Heimatbund im August 2022 eine Pressemitteilung, in der er darstellte, dass der Einbau einer Kreuzbühne technisch nicht erforderlich ist.

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