Schafe und Ziegen auf einer Wiese

Kulturlandschaftspreis und Sonderpreise: Ausschreibung und Bewerbung

Der Schwäbische Heimatbund, der Sparkassenverband Baden-Württemberg und die Sparkassen-Stiftung Umweltschutz setzen sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als gewachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kommenden Generationen erhalten bleiben.

Diese ganzheitliche Zielsetzung beruht auf den Erkenntnissen historisch bewährter Bewirtschaftungsformen und den Erfahrungen der Landnutzung im Einklang mit der Natur. Sie soll Beispiel geben für die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie sowie eine realistische Orientierung für die Praxis vor Ort bieten.

Wofür wird der Kulturlandschaftspreis vergeben?

Mit dem jährlich ausgelobten Kulturlandschaftspreis ausgezeichnet werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine nachhaltige, traditionsbewusste Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturgegebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charaktermerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Vorgeschlagene Objekte sollen sich auf den Natur- und Umweltschutz beziehen, wobei eine ausgewogene Verzahnung von Naturlandschaft, Kultur und Heimat angestrebt wird.

Wofür wird der Sonderpreis Kleindenkmale vergeben?

Mit einem Sonderpreis für Kleindenkmale werden seit dem Jahr 2000 vorbildliche Aktionen ausgezeichnet, die zum Erhalt und Schutz dieser Denkmalsgattung beitragen, welche unsere Kulturlandschaft in ganz besonderem Maße prägt. Preiswürdig sind Maßnahmen zum Schutz, zur Erfassung, zur Pflege und Renovierung sowie zur Dokumentation von Kleindenkmalen, wie etwa steinerne Gruhbänke, Sühnekreuze, Gedenksteine, Feld- und Wegkreuze, Bildstöcke, Wegweiser, Stundensteine, Trockenmauern …

Wer kann einen der Preise erhalten?

Kulturlandschaftspreis 2024: Die Ausschreibungs-Broschüre im pdf-Format.

Den Preis erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer, Einzelpersonen oder Gruppen, die eine Kulturlandschaft oder ein Kleindenkmal betreuen. Private Maßnahmen werden Aktionen öffentlicher Institutionen in der Regel vorgezogen. Die Bewerbung muss aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landesteilen einschließlich der angrenzenden Gebiete, kommen.

Bewerbung 2024

Der Kulturlandschaftspreis wird jährlich vergeben. Einsendeschluss für die Bewerbung 2024 ist der 30. April 2024. Die Bewerbung ist grundsätzlich postalisch einzureichen – vorzugsweise im Format A4. Der Umfang der Bewerbung ergibt sich aus dem Umfang der Aktivitäten. Es gibt keine Formulare für eine Bewerbung; die Art der Präsentation ist den Bewerberinnen und Bewerbern überlassen.

Sie können die ausführliche Ausschreibungs-Broschüre 2024 im pdf-Format herunterladen. Gerne senden wir Sie Ihnen auch zu. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle oder unter post@kulturlandschaftspreis.de.

Jugend-Kulturlandschaftspreis

Jugendprojekte, die sich beim Erhalt und der Pflege unserer heimischen Kulturlandschaft und Umwelt engagieren, verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Der 2014 neu ins Leben gerufene Jugend-Kulturlandschaftspreis richtet sich an Kinder, Schüler*innen und Jugendliche. Einen Hauptpreis erlangen können in diesem Fall auch Maßnahmen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. Bewerbungen als Einzelpersonen wie auch in kleinen oder größeren Gruppen sind möglich. Die Teilnahme von Erwachsenen ist nicht ausgeschlossen, das beispielgebende Engagement der jungen Menschen muss aber im Vordergrund stehen.

Wie hoch ist das Preisgeld im Haupt- und Jugendpreis?

Das Preisgeld beträgt je 1.500.- Euro für einen der maximal sechs Hauptpreise.

Wie hoch ist das Preisgeld im Sonderpreis Kleindenkmale?

Hier beträgt das Preisgeld je 500.- Euro.

Welche Initiativen und Projekte sind für den Haupt- und Jugendpreis preiswürdig?

  • die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche
  • die Erhaltung und Pflege von Wacholderheiden
  • die sachgerechte, längerfristige Pflege von Heckenlandschaften
  • die Sicherung und fachgerechte Instandsetzung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemaligen Weinbergen
  • Erhalt und Pflege von blütenreichen Wiesen
  • die Pflege und Aufrechterhaltung von Mühlkanälen, Wiesenwässersystemen, Stauwehren, Hülben usw.
  • die sachgerechte Pflege von Wegalleen und Baumgruppen in der freien Landschaft
  • die Bewahrung und Pflege alter geschichtsträchtiger Wege
  • die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hudewald, als Nieder- oder Mittelwald
  • die Umsetzung von Betriebskonzepten, mit denen Weidelandschaften von hohem Naturschutzwert wirtschaftlich gesichert werden
  • die Pflege oder Neuanlage größerer Obstwiesen am Ortsrand oder in traditionellen Lagen
  • die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei und des historischen Waldgewerbes
  • das bewusste Belassen und die Pflege von Ackerrainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuerlicher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art
  • die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw.
  • Landschaftspflege und Verwertung auf ökologische und ökonomische Weise

Nicht am Wettbewerb teilnehmen können:

  • geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren.
  • Maßnahmen von Gemeinden. Diese sollen örtliche Vereine zum Mitmachen animieren und zur Bewerbung aufzufordern.

Welche Initiativen und Projekte sind für den Sonderpreis Kleindenkmale preiswürdig?

Angesprochen ist, wer sich um Kleindenkmale kümmert, wer sie schützt, renoviert und pflegt, wer eines vor dem Untergang rettet, wer sich ihrer Kulturgeschichte widmet oder wer sich sonst mit Rat und Tat der Kleindenkmale annimmt. Auch moderne, qualitätvolle Wegmarken können ausgezeichnet werden, die an Stelle eines untergegangenen oder nicht restaurierbaren Kleindenkmals oder anlässlich einer Flurneuordnung errichtet wurden.

Diesen Sonderpreis erhalten Eigentümer, Einzelpersonen oder Gruppen, die Kleindenkmale betreuen oder sich ihnen auf andere Weise widmen.

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