Titelbild eines Buches

Christopher Spies: Die „Kriegsverbrecherfrage“ in Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg-Hohenzollern.

Zur Politik der Regierungen Altmeier, Wohleb und Müller in Begnadigungsverfahren von Verurteilten französischer Militärgerichte 1947–1957

Verlag Regionalkultur Ubstadt-Weiher 2020. 479 Seiten mit 15 Abbildungen. Hardcover 34,90 €. ISBN 978-3-95505-214-0

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Im Untertitel der Dissertation von Christopher Spies findet sich der eigentliche Forschungsgegenstand. Es geht nicht um die Kriegsverbrecherfrage an sich, sondern um die eher begrenzte und spezielle Frage nach dem Umgang mit Begnadigungsgesuchen für die von französischen Militärgerichten 1947–1957 wegen Kriegsverbrechen verurteilten Deutschen. Rund 3600 wurden nach 1945 von der französischen Militärgerichtsbarkeit aufgrund diverser Vergehen verurteilt. Das waren in Summe mehr Urteilssprüche als in der amerikanischen und englischen Besatzungszone zusammen. Dazu waren diese Urteile von besonderer Strenge geprägt; erklärbar durch die noch frische Erinnerung an die barbarische und verbrecherische Praxis der deutschen Besatzer in Frankreich.

Der Darstellung der Politik der rheinland-pfälzischen Regierung und insbesondere ihres Chefs Peter Altmeier nimmt mit 136 Seiten den vergleichsweise größten Raum ein. Das mag auch darin begründet sein, dass das französische Zentralgefängnis für deutsche Kriegsverbrecher in der französischen Besatzungszone in Wittlich in Rheinland-Pfalz lag. Andererseits hat sich Peter Altmeier aber in der Frage besonders engagiert. Die Darstellung der Begnadigungsinterventionen in Baden unter Leo Wohleb und in Württemberg-Hohenzollern unter Gebhard Müller treten mit 106 Seiten respektive nur 34 Seiten deutlich zurück. Müller und seine Regierung engagierte sich quantitativ weitaus geringer als seine Kollegen in den beiden anderen Ländern; so beteiligte man sich auch nicht an den gemeinsamen Weihnachtsgnadengesuchen. Lediglich in drei Fällen brachte der Stuttgarter Regierungschef sich persönlich ein. Trotz der eher marginalen Rolle, die Württemberg-Hohenzollern in der Dissertation spielt, sei die Untersuchung an dieser Stelle dennoch vorgestellt, ist das Buch doch die erste Veröffentlichung zu diesem wichtigen Thema der Landesgeschichte.

Die Gründe für die teils offensiven, teils verhalten erfolgenden Begnadigungsgesuche der drei Regierungen waren vielschichtig und sind trotz Spies’ oft akribischer Darstellung dem Leser schwer nachvollziehbar. Zum einen, so Spies, sei es Altmeier, Wohleb und Müller darum gegangen, harte Urteile zu mildern oder bei Unschuldsvermutung gar rückgängig zu machen, zum andern aber Härten für die Familienangehörigen, denen der Familienvater oder Ernährer fehlte – auch wenn sie unzweifelhaft schuldig waren – zu mildern. Andererseits spielte sowohl auf deutscher wie auf französischer Seite im Laufe der Zeit der Gedanke, mit Gnadenakten die deutsch-französische Aussöhnung und Freundschaft zu stärken, eine immer stärkere Rolle. Dass dies von Opferseite aus ebenso gesehen wurde, dafür sprechen Äußerungen des französischen Außenministers Robert Schumann ebenso wie von Eugen Kogon, dem bekannten Autor der ersten umfassenden Darstellung des SS-Staats, der jahrelang das KZ Buchenwald er- und schließlich überlebt hatte.

Umso peinlicher, wenn dann ein ehemaliger SS-Oberscharführer, der wegen nicht eindeutig bewiesener Teilnahme an einer brutalen Vergeltungsmaßnahme im ostfranzösischen Ascq verurteilt war, sich dann nach umfangreicher und vielschichtiger Intervention deutscher Politiker und Kirchenleute nach seiner Begnadigung und Rückkehr in der rechtsextremen Deutschen Reichspartei engagierte und sogar in ein Parlament gewählt wurde.

Uns Nachgeborenen ist der Zeitgeist der Nachkriegszeit schwer verständlich. Der Autor lässt Fragen danach weitgehend außen vor. Von den Gnadengesuchen profitierten sicher weniger schuldig Gewordene oder unschuldig Einsitzende, aber eben auch Schwerstkriegsverbrecher – selbst wenn die Regierungschefs Interventionen für solche – oder wie Wohleb für im NS-Lagersystem schuldig Gewordene – auszuschließen bemüht waren. Und ohnehin wurden die Gnadengesuche, wie Spies mehrfach erwähnt, von der Öffentlichkeit – und nicht nur von dieser! – bezeichnenderweise fast durchgängig mit der Amnestierung der Gefangenen verwechselt. Politisch und moralisch ist nun mal ein Gnadenerweis etwas ganz anderes als eine Amnestie.

Die Reduzierung der Kriegsverbrecherfrage auf die Unterstützung von Gnadengesuchen seitens des Staats birgt Gefahren, da sie die Öffentlichkeit, die Bevölkerung, außer Betracht lässt. Die Begnadigung der Schuldigen war im Nebeneffekt sicher Wasser auf den Mühlen derjenigen, die schon wenige Jahre nach Kriegsende einen Schlussstrich zu ziehen forderten oder gleich schon gar nichts wussten – oder wissen wollten. Das kollektive Verdrängen feierte fröhliche Urständ. Zynisch formuliert waren die Gnadengesuche vielleicht tatsächlich ein Beitrag zur Erzielung von Gerechtigkeit: Tausende von Gesinnungsgenossen und Mittäter der von den Alliierten Verurteilten erfreuten sich in der Nachkriegszeit und in der frühen Bundesrepublik der Freiheit und gesellschaftlichen Ansehens. So gesehen hatten die von den Besatzungsmächten Verurteilten einfach Pech gehabt. Aber relativiert das die persönliche Schuld?

Die mit 2362 Anmerkungen hervorragend dokumentierte, fleißige wissenschaftliche Arbeit wird ergänzt durch ein rund 550 Titel (!) umfassendes Literaturverzeichnis und ein umfangreiches Personenregister, dessen Verweise freilich leider – wohl durch einen Fehler im Verlag beim Umbruch – durchgängig ins Leere führen. Die Bereitstellung eines korrigierten Registers wäre dringend erforderlich und Lesern und Autor zu wünschen.

Raimund Waibel

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