Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten und Einzelreiseleistungen des Schwäbischen Heimatbundes

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Schwäbischen Heimatbund e.V. (nachfolgend „SHB“) zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Reiseleistungen und sonstigen Dienstleistungen (nachfolgend als „Vertrag“ bezeichnet). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Hinweis

Die hier wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Tagesfahrten, Halbtagesfahrten und Einzelreiseleistungen (wie etwa Führungen), die vom Schwäbischen Heimatbund e.V. durchgeführt werden. Dazu gehört z.B. das Sonderprogramm Ausstellungs- und Museumsreisen 2022/2023. Beachten Sie hierzu nachfolgend Punkt 1.4. Hierzu beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen einer Reisebuchung des SHB.

1. Stellung von SHB; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. SHB erbringt die ausgeschriebenen Einzelreiseleistungen (z.B. Tagesfahrten, Touren, Tickets, und Einzelreiseleistungen (nachfolgend gesammelt als „Reiseleistungen“ bezeichnet) als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.

1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen SHB und dem Kunden finden in erster Linie die mit SHB getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit SHB anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit SHB ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Reiseleistungen von SHB. Pauschalreiseverträge werden von SHB lediglich als Vermittler der Fa. Hartmann Reisen OHG angeboten. Letztere handelt ggf. als leistungsverantwortlicher Reiseveranstalter. Insoweit finden auf Pauschalreisen ausschließlich die Reisebedingungen der Fa. Hartmann Reisen OHG Anwendung.

2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers; Hinweis auf Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

2.1. Für alle Buchungen von Reiseleistungen gilt:

a) Buchungen werden schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.

b) Grundlage des Angebots von SHB und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Reiseleistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SHB vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

e) Erfolgt die Buchung durch einen Auftraggeber, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser Auftraggeber als Kunde alleiniger Vertragspartner von SHB im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

2.2. Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde SHB den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch SHB zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden und SHB rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird SHB dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine Ausfertigung vom Inhalt der Buchungsbestätigung in Textform übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch SHB jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Kunden die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

2.3. SHB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung von SHB besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Angaben zur Dauer von Leistungen, insbesondere Touren und Führungen, sind Circa-Angaben.

3.2. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit SHB getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für SHB nicht verbindlich.

3.3. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit SHB, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.4. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von SHB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit SHB. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden und SHB vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

d) Im Falle einer solchen Kündigung durch SHB bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Reiseleistungen und zusätzlich ausgeschriebene oder vereinbarte Leistungen ein.

4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Erlebnisleistung besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Erlebnisangebote ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

4.3. Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird der vollständige Preis für die Reiseleistung mit Buchung fällig.

4.4. Leistet der Kunde nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl SHB zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist SHB berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten, es sei denn, der Kunde hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten.

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von SHB zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl SHB zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.

b) SHB hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie die Vergütung, die SHB durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Leistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

6. Kündigung und Rücktritt durch den Kunden, Rückgabe von Eintrittskarten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reiseleistung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SHB unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2. SHB hat, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend angegeben, die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reiseleistung sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

  • bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 10 €
  • bis 1 Tag vor Leistungsbeginn: 30 % des Tagesreisepreises, mindestens jedoch 12 €
  • Bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Leistungspreises;

6.3. Zurückgegebene Eintrittskarten und Tickets werden nicht erstattet.

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SHB nachzuweisen, dass SHB überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigung.

6.5. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Reiseleistungen von SHB sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

7. Haftung von SHB; Versicherungen

7.1. SHB haftet unbeschränkt,

– soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet

– soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

7.2. SHB haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von SHB ursächlich oder mitursächlich war.

7.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

7.4. Dem Kunden wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

8. Rücktritt von SHB wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1. SHB kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch SHB muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reiseleistungen oder bestimmte Arten von Reiseleistungen bzw. Ticketleistungen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.

b) SHB hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) SHB ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Reiseleistung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reiseleistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

8.2. Ein Rücktritt von SHB später als 7 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

8.3. Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reiseleistungspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1. SHB kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von SHB nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

9.2. Kündigt SHB, so behält SHB den Anspruch auf den Leistungspreis; SHB muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SHB aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

10. Leistungszeiten, Pflichten des Kunden

10.1. Der Kunde ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Erlebnisleistung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. SHB wird dem Kunden, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.

10.2. Vereinbarte Leistungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Erlebnisleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Leistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Anbieter kann einen verspäteten Beginn der Erlebnisleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch darauffolgende Leistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Anbieter generell zur Absage der Erlebnisleistung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters die Regelung in Ziff. 6 dieser Bedingungen entsprechend.

10.3. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Erlebnisleitung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Anbieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Anbieters ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

10.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Erlebnisleistung nach Leistungsbeginn sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Anbieters erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.

11. Besondere Obliegenheiten der Kunden in Bezug auf Erlebnisreiseleistungen mit körperlicher Aktivität

11.1. Es obliegt dem Gast sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Erlebnisleistungen zu informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition geeignet sind.

11.2. SHB schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung eine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Gast abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung, nicht.

11.3. SHB bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (Guides etc.) können den Gast bei begründeten Anzeichen, dass die Erlebnisleistungen den Kunden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Gast sich oder andere hierdurch zu gefährden droht. Ziffer 5 ff. gelten entsprechend.

11.4. Für den Fall, dass der Gast wegen einer nicht vom Anbieter verschuldeten Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheidet oder abbricht, gelten ebenso die Regelungen gem. Ziffer 5 ff.

11.5. Trotz Begleitung der Erlebnisangebote durch einen Guide, erfordern die Erlebnisleistungen ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Gastes.

11.6. Den Gästen wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Erlebnisleistung geeignet ist und vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Gast in den Erlebnisleistungen nicht angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich der Anbieter der Erlebnisleistungen vor, den Gast aus Sicherheitsgründen von der Erlebnisleistung ganz oder teilweise auszuschließen

11.7. Anweisungen der Guides ist vor und während der Erlebnisleistungen Folge zu leisten. Verkehrsregeln sind einzuhalten und Rücksichtnahme auf übrige Verkehrsteilnehmer stets zu üben.

11.8. Bei körperlich aktiven Erlebnisleistungen auf Gewässern ist Nichtschwimmern die Teilnahme nicht gestattet.

12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch SHB stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

12.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von SHB bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen SHB unverzüglich zu verständigen.

12.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.

13. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann SHB nur am Sitz von SHB verklagen.

13.2. Für Klagen von SHB gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SHB vereinbart.

13.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und SHB anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

13.4. SHB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass SHB nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für SHB verpflichtend würde, informiert SHB die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. SHB weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

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München | Stuttgart, 2023

Leistungsverantwortlicher Anbieter der Reiseleistung ist:

Schwäbischer Heimatbund e.V.

  • Sitz: Weberstraße 2, 70182 Stuttgart
  • Vertreten durch:
    • Josef Kreuzberger (Vorsitzender)
    • Prof. Dr. Albrecht Rittmann (stv. Vorsitzender)
    • Dr. Karl Epple (stv. Vorsitzender)
    • Dr. Bernd Langner (Geschäftsführer)
  • Telefon: 0711 23942-0
  • Telefax: 0711 23942-44
  • E-Mail: info@schwaebischer-heimatbund.de

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