Hans Mattern: Risiko und Verpflichtung

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Hans Mattern: Risiko und Verpflichtung

Naturdenkmale in der Zuständigkeit der Großen Kreisstädte

große alte Eiche am Wegesrand

Ein nach Meinung vieler typisches Naturdenkmal: eine geschützte Eiche bei Lorch im Remstal

Ist von Naturdenkmalen die Rede, so denkt wohl jeder zuerst an Bäume, an gewaltige, knorrige Eichen, an Linden mit mächtiger, tiefschattiger Krone, auf dem Dorfplatz, bei einer Feldkapelle, an einem Bildstock, am Brunnen vor dem Tore. An zweiter Stelle mag sich an den Begriff Naturdenkmale der Gedanke an eine starke Quelle, an einen aufragenden Felsklotz o.ä. knüpfen. Aber damit erschöpft sich die Schutzkategorie Naturdenkmal keineswegs. Leider viel zu wenig bekannt, gehört sie vielmehr zu den wichtigsten rechtlichen Instrumenten, über die der Naturschutz verfügt, erlaubt doch das Gesetz, auch flächenhafte Bildungen bis zu einer Größe von fünf Hektar als Naturdenkmale zu schützen.

Mit meiner damaligen Kollegin Beate Marx habe ich 1990 einen Überblick der Naturdenkmale im Regierungsbezirk Stuttgart (Nordwürttemberg) zusammengestellt.[Mattern, H. u. B. Marx (1992): Die Naturdenkmale im Regierungsbezirk Stuttgart. Bilanz nach zwei Jahrzehnten.] Welch umfassende Bedeutung ihnen für den Schutz von Lebensräumen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten ebenso wie für die Erhaltung des Reichtums und der Mannigfaltigkeit unserer heimischen Landschaft samt ihrer Siedlungen zukommt, das zeigt die Liste ohne viele Worte, auch wenn ich sie hier nur auszugsweise wiedergebe: rund 600 Einzelbäume, 440 Gruppen aus zwei und drei Bäumen, 370 umfangreichere Baumgruppen einschließlich Alleen, 144 Haine, Au- und Bruchwälder, 23 Waldsäume, 182 Hecken- und Gebüschgruppen, 271 Heiden, Magerrasen u.ä., 139 Felsen und Blockhalden, 88 (teils felsige) Klingen, 63 Höhlen, Stollen und alte Keller (Aufenthaltsplätze von Fledermäusen), 333 Dolinen, 78 andere geomorphologische Bildungen wie z. B. Griesbuckel am Rand des Rieses und Vulkanembryonen im Kirchheimer / Uracher Gebiet, 179 aufgelassene, kleine Steinbrüche, 37 Bohnerzgruben auf der Ostalb, 44 sonstige Abbaustätten, 130 Hohlwege, 75 vorgeschichtlich und geschichtlich, aber auch im Landschaftsbild bedeutsame Reste wie Gräben und Wälle, 140 Quellen, 60 Bach- und Flussabschnitte, 12 Wasserfälle, 62 Altwasser, 160 Hülben (auf der Alb), 287 andere Weiher und Tümpel, 480 Röhrichte, Seggenbestände, Feuchtwiesen usw. sowie 166 sonstige Pflanzenstandorte.

Insgesamt sind bzw. waren es 1990 5770 Naturdenkmale im Stuttgarter Regierungsbezirk, eine stattliche Zahl, die kein anderer vergleichbarer Verwaltungsraum der Bundesrepublik erreicht. Große Veränderungen haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben. Rund 6000 Naturdenkmale im Regierungsbezirk, das dürfte als Größenordnung etwa hinkommen.

Zuständig für die Naturdenkmale sind derzeit die Unteren Naturschutzbehörden, also die Land- und Stadtkreise, fachlich beraten von den Naturschutzbeauftragten und bis vor wenigen Jahren auch von den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege. Nunmehr ist vorgesehen, dem Druck von kommunaler Seite nachzugeben und die Zuständigkeit für Naturdenkmale, also den Erlass von Verordnungen für ihren Schutz wie zu ihrer Löschung, ihre Überwachung und Pflege auf die Großen Kreisstädte und auf Verwaltungsgemeinschaften zu verlegen. Einen Überblick, wie groß die betroffene Fläche im Vergleich zum Gesamtareal des Landes ist, besitzt das Ministerium zur Zeit der Abfassung dieses Textes noch nicht. Es gibt jedenfalls im Land 88 Große Kreisstädte. Im Großraum um Stuttgart mit weiterer Umgebung überwiegen sie gegenüber den sonstigen Gemeinden ganz entschieden. Die allermeisten umfassen seit den umfangreichen Eingemeindungen der Siebziger Jahre ausgedehnte ländliche Räume mit zahlreichen Naturdenkmalen.

Wacholderheide auf der Filderebene

Auf den Fildern hat die Natur nur noch wenige Reservate. Hier die Haberschlai, eine kleine, aber sehr wertvolle Wacholderheide bei Bonlanden.

Die bisherige klare Gliederung in drei Naturschutzbehörden (Land, Regierungsbezirk, Kreis), soll also – ohne erkennbaren sachlichen Grund – verlassen werden, eine zusätzliche Ebene entstehen, Große Kreisstädte und anerkannte Verwaltungsgemeinschaften sollen für den Bereich Naturdenkmale selbstständige Naturschutzbehörden werden. Vom krassen Widerspruch zur vielpropagierten Entbürokratisierung ganz abgesehen, muss dies aus naturschützerischer Sicht große Bedenken wecken.

Es ist daher wichtig, dass die Städte schon frühzeitig, d.h. im operativen Bereich, bei Fragen des Naturschutzes eigenverantwortlich tätig werden können. Nur dann ist eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik möglich. Die derzeitige Situation ist die, dass die Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften (...) hinsichtlich der Belange des Naturschutzes von den Landratsämtern fremdbestimmt werden. So lautet es in der Begründung, mit welcher der Städtetag die Übertragung von Zuständigkeiten des Naturschutzes fordert.[Zitiert aus Rohlf, D. (2003): Verwaltungsreform - die nächste! Naturschutz-Info 3/2003, S. 55-57.] Das klingt alles andere als vertrauenserweckend! Um es ohne Umschweife zu sagen: Man will sich erforderliche Genehmigungen selbst erteilen, wenn Naturdenkmale Vorhaben im Wege stehen.

Sind sich Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften darüber im Klaren, welch hohe Verantwortung sie übernehmen? Dass sie nicht mehr nur für Bauen und Entwicklung, sondern ebenso für das Erhalten von Naturschätzen zuständig sein werden? Dass damit finanzielle Aufwendungen verbunden sind? Dass die Naturschutzverbände ein waches Auge auf sie werfen werden? Sehr viele Naturdenkmale bedürfen der Pflege, so z.B. Heiden, Feuchtflächen, Haine, stehende Gewässer, aber auch Bäume und Baumgruppen. Im Gegensatz zu den Landratsämtern verfügen die Städte nicht über Fachkräfte, die solche Arbeiten anregen, planen und begleiten. Die Bediensteten der städtischen Gartenbauämter, auf die vermutlich die Betreuung der Naturdenkmale zukommen wird, besitzen eine andersartige Ausbildung und Tätigkeit. Ihre Schulung für die neue Aufgabe wäre dringend geboten. Aber wer soll sie übernehmen? Wer soll bei dieser kaum noch überschaubaren Fülle von Naturschutzbehörden für auch nur einigermaßen gleichartige fachliche Beurteilung sorgen? Die Bezirksstellen wären zu bei dem berufen, doch wenn nicht noch ein Wunder geschieht, werden sie ab dem kommenden Jahr in der bisherigen Form nicht mehr bestehen.

Skepsis und Besorgnisse – nur allzu begründet! Aber es gilt, mit der nach Lage der Dinge kaum mehr abwendbaren Regelung zu leben, das Bestmögliche aus der unerfreulichen Situation für den Naturschutz herauszuholen. Gänzlich mutlos bin ich durchaus nicht. In der Vergangenheit haben die Städte sich keineswegs grundsätzlich quer gelegt, wenn neue Verordnungen auf ihrer Markung in Vorbereitung waren. Im Gegenteil, recht oft fanden diese ihre Zustimmung. Naturschutzbeauftragte, obwohl für die Naturdenkmale der Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften künftig offiziell nicht mehr zuständig, und private Naturschützer sollten daher nicht nur, wenn nötig, Kritik üben, sondern sich für fachliche Beratung zur Verfügung stellen, die Städte sich dieser öffnen, an die neue Aufgabe heranfinden und sie, daran sei mit allem Nachdruck appelliert, als Verpflichtung auffassen.
(Mai 2004)