Sind Sie schon Mitglied?
Sie fühlen sich verantwortlich für sich und Ihre Mitmenschen, für Ihre Umwelt?
Sie stehen zur Geschichte Ihrer Heimat und identifizieren sich mit deren Kultur?
Tun Sie schon etwas, um diese Verantwortung und Identifikation zu festigen und weiter zu geben?
In der Satzung des Schwäbischen Heimatbundes ist dies seit über 100 Jahren vorbildlich niedergeschrieben. Rund 6.000 Mitglieder verfolgen bereits dieses Ziel.
Form | Betrag |
---|---|
Mitglied | 48,- Euro |
Mitglied, in Ausbildung | 10,- Euro |
juristische Personen und andere Institutionen | 70,- Euro |
Unterstützen Sie unsere Arbeit und unsere Aufgaben! Wer sich mit uns gemeinsam für die Heimat einsetzen will, ist herzlich willkommen. Mit Ihrer Mitgliedschaft leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Erhalt unserer württembergischen Natur und Kulturlandschaft.
Falls Sie noch mehr wissen möchten, 'klicken' Sie sich einfach durch unser Internet-Angebot. Oder Sie schicken uns eine Nachricht und erhalten neben einem Exemplar der "Schwäbischen Heimat" auch weitere Informationen.
zum Kontaktformular.
Hier können Sie eine Beitrittserklärung als pdf herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und an uns schicken bzw. an uns faxen: zur Beitrittserklärung.
Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie den Acrobat Reader herunterladen(öffnet neues Fenster).
Mitglieder erhalten die "Schwäbische Heimat" vierteljährlich zugesandt. Ein Bezug der Zeitschrift ist auch ohne Mitgliedschaft möglich.
Der SHB ist vom Finanzamt Stuttgart-Körperschaften für seine gemeinnützigen Aufgaben im Bereich der Volksbildung und der Heimatpflege als besonders förderungswürdig anerkannt. Spenden an den Heimatbund sind daher steuerlich absetzbar.
Was geschieht mit Ihrem Geld?
Mit Ihren Beiträgen und Spenden ermöglichen Sie dem Verein unter anderem,
- das Naturschutzzentrum Pfrunger-Burgweiler Ried zu betreiben,
- naturschutzwichtige Grundstücke zu erwerben und zu pflegen,
- die Zeitschrift "Schwäbische Heimat" herzustellen,
- den Denkmalschutzpreis sowie den Kulturlandschaftspreis auszuloben,
- Vortragsveranstaltungen durchzuführen,
- die "Aktion Kleindenkmale" zu fördern und
- ein vielseitiges Programm von Studienreisen und Exkursionen durchzuführen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist nur auf Ende eines Jahres zulässig und muss dem Verein mindestens 3 Monate vorher schriftlich erklärt werden (aus der Satzung des SHB § 3 Mitgliedschaft.)